Teilnahmebedingungen
MILFORD kühl & lecker Gratiszugabe-Aktion 2023
Teilnahmebedingungen
1. Präambel
Veranstalter dieser Gratiszugabe-Aktion ist die Ostfriesische Tee Gesellschaft GmbH & Co. KG, Bosteler Feld 6, 21218 Seevetal (im Folgenden „Veranstalter“ genannt). Die Teilnahme an der Gratiszugabe-Aktion richtet sich ausschließlich nach den nachfolgenden Teilnahmebedingungen. Durch die Teilnahme an der Gratiszugabe-Aktion bestätigt der Teilnehmer, dass er mit diesen Teilnahmebestimmungen einverstanden ist.
2. Teilnahmevoraussetzungen
2.1 Mitarbeiter des Veranstalters und etwaiger beteiligter Kooperationspartner sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
2.2 Die Teilnahme an der Gratiszugabe-Aktion ist ab dem 01.04.2023 ausschließlich in den teilnehmenden Märkten in Deutschland möglich – solange der Strohhalmset-Vorrat reicht.
3. Ablauf der Gratiszugabe-Aktion
3.1 Die Teilnehmer sind verpflichtet zwei Packungen MILFORD kühl & lecker in den teilnehmenden Märkten zu kaufen, um an der Gratiszugabe-Aktion teilzunehmen.
3.2 Das MILFORD kühl & lecker Gratiszugabe-Strohhalmset muss direkt im Markt mitgenommen werden (Handhabung der Strohhalmsetmitnahme abhängig von dem teilnehmenden Markt):
• Entweder direkt bei der Zweitplatzierung: Mitnahme der zwei MILFORD kühl & lecker Verpackungen sowie des Strohhalmsets direkt vom Display. Vorzeigen des Strohhalmsets sowie Bezahlung der MILFORD kühl & lecker Verpackungen an der Kasse.
• Oder an der Kasse: Bezahlung der zwei MILFORD kühl & lecker Verpackungen an der Kasse. Erhalt des MILFORD kühl & lecker Strohhalmsets an der Kasse oder an dem Informationsstand des teilnehmenden Marktes.
4. Prämie, Bereitstellung
4.1 Jeder Teilnehmer kann sich beim Kauf von zwei MILFORD kühl & lecker Produkten in den teilnehmenden Märkten ein MILFORD kühl & lecker Strohhalmset direkt mitnehmen – solange der Strohhalmset-Vorrat des jeweiligen Marktes reicht. Das MILFORD kühl & lecker Strohhalmset kann nicht auf anderem Wege bezogen werden. Bei Aufbrauch des Vorrates an MILFORD kühl & lecker Strohhalmsets in einem teilnehmenden Markt besteht kein Anspruch auf Bereitstellung der Gratiszugabe auf einem anderen Weg.
4.2 Die Gratiszugabe ist nur einmal pro Einkauf einlösbar.
4.3 Eine Barauszahlung und Umtausch der Gratiszugabe ist ausgeschlossen.
5. Ausschluss von der Teilnahme
5.1 Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme an der Gratiszugabe-Aktion auszuschließen.
5.2 Der Veranstalter ist weiterhin ohne nähere Angabe von Gründen berechtigt, Teilnehmer auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation, gleich welcher Art und welchen Umfangs, Vorteile verschaffen (insbesondere Sammel- oder Mehrfachteilnahmen).
6. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch der Gratiszugabe-Aktion
Der Veranstalter ist berechtigt, die Gratiszugabe-Aktion vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung der Gratiszugabe-Aktion Gewinnspiels.
7. Datenschutz
Soweit in Zusammenhang mit dieser Gratiszugabe-Aktion personenbezogene Daten erhoben werden, erhebt und nutzt der Veranstalter die personenbezogenen Daten der Teilnehmer ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen. Einzelheiten zur Art und dem Umfang der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die Sie unter www.milford.de/datenschutzerklaerung abrufen können.
8. Haftung
Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:
8.1 Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
8.2 Weiter tritt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen, ein. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
8.3 Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.
8.4 Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.5 Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitnehmern.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts (CISG).
9.3 Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
Seevetal, 01.04.2023