Teilnahmebedingung
MILFORD kühl&lecker Couponing Promotion
1. Veranstalter
Veranstalter dieser Aktion ist die Ostfriesische Tee Gesellschaft GmbH & Co. KG, Bosteler Feld 6, 21218 Seevetal (im Folgenden „Veranstalter“ genannt). Die Teilnahme an der Aktion richtet sich ausschließlich nach den nachfolgenden Teilnahmebedingungen. Durch die Teilnahme an der Aktion bestätigt der Teilnehmer, dass er mit diesen Teilnahmebestimmungen einverstanden ist.
2. Teilnahmevoraussetzungen
2.1 Teilnahmeberechtigt ist jede Person ab 18 Jahren.
2.2 Mitarbeiter des Veranstalters und etwaiger beteiligter Kooperationspartner sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
2.3 Die Teilnahme an der Aktion ist ab dem 01.04.2025 bis einschließlich 31.08.2025 ausschließlich in den teilnehmenden Märkten in Deutschland möglich – solange der Coupon-Vorrat reicht.
3. Ablauf der Aktion
3.1 Die Teilnehmer sind verpflichtet eine Packung von MILFORD kühl & lecker in dem teilnehmenden Markt zu kaufen, um an der Couponing-Aktion teilzunehmen. Teilnehmende MILFORD kühl & lecker Produkte sind: MILFORD kühl & lecker Melone, MILFORD kühl & lecker Himbeere-Kirsche, MILFORD kühl & lecker Eistee Pfirsich, MILFORD kühl & lecker Eistee Zitrone, MILFORD kühl & lecker active Zitrone-Limette, MILFORD kühl & lecker active Wildbeere, MILFORD kühl & lecker Maracuja-Vanille, MILFORD kühl & lecker Erdbeer-Sahne, MILFORD kühl & lecker Waldmeister-Vanille, MILFORD kühl & lecker Apfelringe. Nicht alle Artikel sind jederzeit und überall erhältlich.
3.2 An den Aktionsdisplays sind Couponblöcke angebracht. Beim Bezahlvorgang muss der Coupon vom Display vorgelegt werden. Der Rabatt von 0,70 € wird direkt an der Kasse von der Rechnungssumme abgezogen. Es ist nur ein Coupon pro Einkauf einlösbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Nicht mit anderen MILFORD Aktionen oder Rabattaktionen kombinierbar. Nach Abschluss des Kassiervorgangs vorgelegte Coupons können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Coupon ist nur im Original (keine Kopien oder Ausdrucke) einlösbar. Die Verbreitung über Internet-Portale und sonstige Vervielfältigung ist untersagt. Nur solange der Vorrat reicht.
4. Ausschluss von der Teilnahme
4.1 Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme an der Aktion auszuschließen.
4.2 Der Veranstalter ist weiterhin ohne nähere Angabe von Gründen berechtigt, Teilnehmer auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation, gleich welcher Art und welchen Umfangs, Vorteile verschaffen.
5. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter ist berechtigt, die Aktion vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung der Aktion stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf der Aktion.
6. Haftung
Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:
6.1 Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
6.2 Weiter tritt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen, ein. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
6.3 Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.
6.4 Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
6.5 Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitnehmern.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
7.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts (CISG).
7.3 Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
Seevetal, 01.04.2025